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·25. August 2026
Bernhard Alpstaeg siegt vor Gericht und bleibt Mehrheitsaktionär des FC Luzern

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Für Alpstaeg resultiert ein Sieg auf ganzer Linie. Das Bezirksgericht Luzern entschied, dass jene 25 Prozent der Aktien der Holding, die der Verwaltungsrat Alpstaeg im Dezember 2022 aus dem Aktienbuch hatte streichen lassen, wieder an Alpstaeg übertragen werden müssen. Somit ist Alpstaeg wieder Mehrheitsaktionär. Er hält nämlich weitere (unbestrittene) 27 Prozent der Aktien der Holding. Zusammen mit den 25 Prozent kommt er wieder auf 52 Prozent.
Der Gericht hält fest, dass Alpstaeg als Eigentümer der aberkannten Aktien «mit vollem Stimmrecht im Aktienbuch vorbehaltlos und ohne Einschränkung einzutragen» sei. Die FCL Holding muss ausserdem die Prozesskosten in Höhe von 208’000 Franken an Alpstaeg zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die FCL Holding AG hat 30 Tage Zeit, den Entscheid anzufechten.
Der Aktionärsstreit dauert schon beinahe vier Jahre an. Für Alpstaeg ist es ein weiterer Sieg. Im Juni 2025 wurde er vor dem Kriminalgericht bereits gegen den Vorwurf der ungetreuen Geschäftsführung und gegen den Vorwurf der Nötigung freigesprochen.







































