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·13. November 2025
Derby-Eklat vor Gericht: Bis zu 4 Jahre Haft gegen Jayden Oosterwolde und Mert Hakan Yandas gefordert

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·13. November 2025

Im Verfahren rund um die Ereignisse nach dem Derby zwischenGalatasaray und Fenerbahce am 19. Mai im RAMS Park hat die Staatsanwaltschaft ihre Forderungen vor dem 3. Schwerstrafgericht in Istanbul präzisiert. Gegen die Beschuldigten Jayden Oosterwolde, Mert Hakan Yandas, Ertugrul Karanlik, Hulusi Belgü und Emre Kartal werden wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Knochenbruch Strafen zwischen 2 und 4 Jahren Haft beantragt.
Nach Aktenlage sollen die Angeklagten im Anschluss an die Partie in „Konsens von Idee und Handlung“ auf dem Spielfeld gegen den Geschädigten Ali Celikiran vorgegangen sein, berichtet die Nachrichtenagentur IHA. Der Staatsanwalt führt aus, die Verletzung habe zwar nicht lebensgefährlich gewirkt, jedoch die Lebensfunktionen moderat beeinträchtigt und einen Knochenbruch verursacht. Entsprechend stützt sich die Strafzumessung auf den Qualifikationstatbestand „Knochenbruch oder -luxation“.
Das Gericht verkündete eine Zwischenentscheidung, vertagte die Hauptverhandlung und räumte allen Parteien Frist ein, gegen die Antragsbegründung Stellung zu nehmen. Die nicht inhaftierten Angeklagten nahmen am Termin nicht persönlich teil. Anwesend waren der Geschädigte sowie die anwaltlichen Vertreter.
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In der Anklageschrift wird darüber hinaus auf Ermittlungen gegen weitere Personen verwiesen. Genannt werden unter anderem der ehemalige Fenerbahce-Präsident Ali Koc, der frühere Manager Emir Yolacay und Mert Müldür. Im Raum stehen Vorwürfe wie „vorsätzliche Körperverletzung mit Bruch“, „Aufforderung zur Begehung einer Straftat“, „öffentliche Aufstachelung zu Hass und Feindseligkeit“ sowie „Bedrohung“. Hierzu laufen getrennte Prüfungen.
Für die fünf aktuell Angeklagten nennt die Anklageschrift als Kernvorwürfe: vorsätzliche Körperverletzung unter Verursachung von Knochenbruch sowie Verstöße im Zusammenhang mit Sicherheitsauflagen auf Sportplätzen. In einem weiteren Strang werden von 2 Jahren und 3 Monaten bis hin zu 6 Jahren und 9 Monaten als denkbares Strafmaß skizziert – abhängig vom jeweiligen Tatbeitrag und der Bewertung durch das Gericht.
Mit der Vertagung rückt die schriftliche Erwiderung auf das Plädoyer der Staatsanwaltschaft in den Fokus. Entscheidend dürfte sein, wie das Gericht Tathergang, Kausalität und individuelle Beiträge der Beschuldigten würdigt – insbesondere im Hinblick auf den behaupteten Knochenbruch. Erst danach ist mit einer abschließenden Beweisaufnahme und Entscheidung zu rechnen.









































