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·28. September 2023
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Einspruch erfolgreich: Statt der ursprünglich geforderten Sperre von vier Spielen für Münchens Manfred Starke nach dessen Platzverweis in Halle ist der 32-Jährige vom DFB-Sportgericht nun lediglich für drei Partien gesperrt worden, muss dafür aber eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro zahlen.
Es lief die 87. Minute, als Starke beim Auswärtsspiel in Halle am vergangenen Samstag im Mittelfeld zum Ball gehen wollte, sich diesen aber zu weit vorlegte und schließend Landgraf im Zweikampf unglücklich mit den Stollen am Schienbein traf. Zunächst wollte Schiedsrichter Martin Speckner nur Gelb zeigen, doch auf Hinweis seines Assistenten zückte er anschließend glatt Rot. Sehr zum Unverständnis von 1860-Coach Maurizio Jacobacci: "Es war ein Zweikampf am Boden. Er rutscht aus, und beide gehen zum Ball. Dafür eine rote Karte zu geben, ist schon hart."
liga3-online.de-Experte Babak Rafati sprach dagegen von einer "absolut berechtigten" Entscheidung. Auch wenn Starke seinen Gegnerspieler nicht mit gestrecktem Bein getroffen habe, liege eine "brutale Spielweise" vor, mit der die Gesundheit des Gegenspielers gefährdet werde. Auch sei das Trefferbild eindeutig, so Rafati. Zu einer ähnlichen Auffassung war auch der DFB-Kontrollausschuss gekommen und hatte zunächst eine Sperre von vier Partien gefordert – zumal sich Landgraf bei der Aktion schwer verletzte und mit einem Bänderriss monatelang ausfallen wird.
Die Löwen legten dagegen jedoch Einspruch ein – und bekamen zumindest teilweise Recht. So wurde der Mittelfeldspieler nun lediglich für drei Partien gesperrt, allerdings belegte ihn das DFB-Sportgericht zusätzlich mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro. 1860 und Starke haben das Urteil akzeptiert, damit ist die Strafe rechtskräftig. Der Mittelfeldspieler, der in dieser Saison bislang sechsmal auf dem Platz stand und an zwei Treffern direkt beteiligt war, verpasst damit die Spiele gegen Verl, Ulm und Dresden. Erst am 15. Oktober, wenn das Auswärtsspiel bei Preußen Münster ansteht, ist der 32-Jährige wieder spielberechtigt.