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·16. September 2025

DFB-Sportgericht: Dresden muss sechsstellige Summe zahlen

Artikelbild:DFB-Sportgericht: Dresden muss sechsstellige Summe zahlen

Die Drittliga-Partie gegen Hansa Rostock hat für die SG Dynamo Dresden ein teures Nachspiel. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte die Sachsen für das unsportliche Verhalten der Zuschauer zu einer Geldstrafe in Höhe von 113.450 Euro.

Pyrotechnik und Sachbeschädigung

Am 25. Spieltag der Saison 2024/25 trat Dynamo Dresden im Ostseestadion an. Zahlreiche pyrotechnische Gegenstände wurden entzündet, zwei Sicherheitsscheiben zu einem Pufferblock wurden zerstört. Anschließend wurden die eingesetzten Polizeibeamten, die den genannten Bereich sicherten, mit bengalischen Fackeln beworfen. Vorfälle von unsportlichem Verhalten, das vor dem DFB-Sportgericht zu verantworten ist. Genauso auch die Tatsache, dass sich Anhänger beider Vereine gegenseitig mit Signalstiftmunition beschossen.


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Insgesamt wurde das Spiel in mehreren Teilen für rund 30 Minuten unterbrochen, dazu wurden zahlreiche Sachbeschädigungen im Urteilsspruch vom DFB aufgeführt - unter anderem Sicherungsgitter, ein Drehkreuz, zwei Toilettenbecken und ein Hydrant. In Summe wird für die SGD eine Strafe in Höhe von 113.450 Euro fällig, von denen ein Drittel - also bis zu 37.800 Euro - in sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen investiert werden können. Ein Nachweis ist gegenüber dem DFB zu erbringen.

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