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·2. August 2025
Einer der Vorbereitungsgewinner des 1. FC Köln: Warum die Vertragskonstellation bei Tom Krauß Schule machen sollte

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·2. August 2025
Simon Hense
02. August 2025
Für Tom Krauß ist es bereits das fünfte Mal: So oft ist der Kölner Neuzugang inklusive des FC-Wechsels bereits verliehen worden. Doch dieses Mal ist es etwas anders. Denn unter bestimmten Voraussetzungen greift eine Kaufpflicht, sodass der Mittelfeldspieler fest in die Domstadt wechseln würde. Für den FC zeigt sich beim Blick auf die Details zum Krauß-Deal: Darum sind die Modalitäten sinnvoll für den 1. FC Köln.
Tom Krauß im Testspiel gegen Bergisch Gladbach
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Seit Anfang Juli ist Tom Krauß nun Spieler des 1. FC Köln. Und bisher kam er in jedem der vier Testspiele zum Einsatz. Wie lange der Mittelfeldspieler aber bei den Kölnern bleibt, hängt auch vom Abschneiden des Vereins ab. Denn erstmal ist Krauß nur vom FSV Mainz 05 geliehen. Laut dem „kicker“ greife aber bei Klassenerhalt und einer bestimmten Anzahl an Einsätzen für den 24-Jährigen eine Kaufpflicht. Diese solle bei 3,5 Millionen Euro liegen. Zuvor würden die Geißböcke bereits 500.000 Euro als Leihgebühr bezahlen. Der ehemalige U21-Nationalspieler selber würde auf jeden Fall gerne länger in der Domstadt bleiben. „Für mich ist jetzt ganz klar, dass ich mich hier länger etabliere und nicht wieder woanders hingehe. Das ist ja auch nicht mein Ziel. Deswegen bin ich jetzt auch hier, um längerfristig zu bleiben“, so Krauß.
Zumindest beim Klassenerhalt wäre der Verbleib auch garantiert. Ein solches Vertragskonstrukt ist in den vergangenen Jahren immer häufiger geworden. Für den 1. FC Köln ist es aber bisher eher die Ausnahme gewesen. Dabei haben die Modalitäten einige Vorteile für den FC. Dadurch, dass ein Großteil der Ablöse wenn überhaupt erst in einem Jahr gezahlt werden muss, sind die Geißböcke in der momentan laufenden Transferperiode weiterhin handlungsfähig. Es bleibt mehr Budget übrig, um die übrigen Kaderbaustellen zu schließen. Hätten die Kölner Krauß bereits jetzt für dann vier Millionen Euro fest verpflichtet, wäre dadurch etwa das Geld, dass der Verein durch den Transfer von Max Finkgräfe eingenommen hat, direkt wieder weg.
Wenn die Geißböcke den Klassenerhalt schaffen, ist die finanzielle Situation im nächsten Sommer außerdem wahrscheinlich etwas besser, da man weiter mit den größeren Einnahmen aus der Bundesliga wirtschaften kann. So ist es gut möglich, dass die Ablöse im nächsten Sommer besser stemmbar ist. Man würde trotz der 3,5 Millionen Euro noch Geld übrig haben, mit dem man den Kader weiter für das zweite Jahr Bundesliga verstärken kann. Und wenn der Club absteigen sollte, hat man nach dem Abstieg keine finanziellen Probleme wegen des Mittelfeldspielers, weil die Kaufverpflichtung ja nur bei Klassenerhalt greift.
Auch minimieren die Kölner so ihr Risiko. Auch wenn sie von Krauß als lauf- und zweikampfstarken Mittelfeldspieler überzeugt sind, haben sie nun ein Jahr Zeit, um zu schauen, wie er sich schlägt. Bei einem Abstieg ist es wahrscheinlich, dass Krauß nicht die Erwartungen erfüllt hat. Das ergibt sich daraus, dass für einen Abstieg logischerweise viele Spieler schlechter performen müssen. Wenn der FC jedoch die Klasse hält und der 24-Jährige die erforderliche Anzahl an Einsätzen knackt, kann es gut sein, dass der Spieler seinen Anteil daran gehabt hat. So würden die Geißböcke potenziell einen Leistungsträger weiter an sich binden. Wenn es die Kaufpflicht nicht geben würde und es nur eine Leihe wäre, hätte Krauß dann wahrscheinlich auch seinen Marktwert erhöht. Um ihn dann zu halten, müssten die Kölner nochmal mit Mainz 05 über einen festen Transfer verhandeln. Dieses Mal hätten aber die Mainzer eine stärkere Verhandlungsposition und es wäre auch gut möglich, dass andere Vereine ebenfalls Interesse zeigen. Daher ist es sinnvoll von den Verantwortlichen gewesen, die Kaufpflicht mit aufzunehmen.