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·10. November 2025

Ergebnisse der Wahlausschuss-Sitzung

Artikelbild:Ergebnisse der Wahlausschuss-Sitzung

Hans-Joachim Watzke wurde bereits anlässlich der Sitzung des Wahlausschusses am 25.10.2025 für das Amt des Präsidenten vorgeschlagen.

In der Sitzung am Montag wurde zudem Herr Daniel Lörcher für das Amt des Stellvertreters des Präsidenten vorgeschlagen.


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Daniel Lörcher war von 2013 bis 2022 bei der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA in verschiedenen Funktionen tätig, zuletzt als Leiter Corporate Responsibility. 2022 gründete er gemeinsam mit einem Partner die gemeinnützige GmbH what matters, die seither die Antidiskriminierungsarbeit des BVB mit großem Erfolg fortführt.

Vor diesem Hintergrund prüfte der Wahlausschuss die persönliche Eignung von Daniel Lörcher für das Amt des Stellvertreters des Präsidenten. Zudem ließ er mögliche Compliance- und Governance-Fragen im Zusammenhang mit der bestehenden Kooperation zwischen dem BVB und der what matters gGmbH rechtlich extern bewerten. Das Ergebnis dieser Prüfung fiel positiv aus. Eine Zusammenarbeit des BVB mit der what matters gGmbH ist auch im Falle einer Wahl von Daniel Lörcher zum Stellvertreter des Präsidenten möglich und interessengerecht.

Auf Grundlage dieser Einschätzung und der geführten Diskussion entschied der Wahlausschuss, Daniel Lörcher zu nominieren. Die mehrfach ausgezeichnete Reputation des BVB im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit ist in besonderem Maße auf die Arbeit von what matters zurückzuführen.

Der Wahlausschuss bestätigte ferner seine Beschlüsse aus der Wahlausschuss-Sitzung im Oktober: Nominiert sind Frau Silke Seidel für das Amt der Schatzmeisterin und die Herren Marcel Schmelzer und Edwin Boekamp für das Amt der Kassenprüfer.

Schließlich erarbeitete der Wahlausschuss als „Vorratsbeschluss“ einen Wahlvorschlag von Frau Dr. Sabine Aldermann für das Amt eines weiteren ordentlichen Vorstandsmitgliedes für den Fall, dass ein entsprechender Satzungsänderungsantrag des Vorstandes die Mehrheit der ordentlichen Mitgliederversammlung am 23. November 2025 finden sollte.

Der Wahlausschuss nimmt ausdrücklich keine Bewertung und Empfehlung für die Zustimmung des in Rede stehenden Satzungsänderungsantrags vor.

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