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·9. April 2026

Fan-Vergehen: Geldstrafen für 1860, Aue und Mannheim

Artikelbild:Fan-Vergehen: Geldstrafen für 1860, Aue und Mannheim

Das DFB-Sportgericht hat 1860 München, Erzgebirge Aue und den SV Waldhof Mannheim wegen Fan-Vergehen jeweils mit Geldstrafen belegt. 

Aue muss für Platzsturm zahlen

Allein die Löwen müssen 19.000 Euro zahlen, nachdem Fans bei der Partie in Köln am 6. März insgesamt 38 pyrotechnische Gegenstände wie Bengalos und Raketen gezündet hatten. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um eine Minute.


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Bei Erzgebirge Aue ahndete das Sportgericht mit einer Summe von 12.750 Euro die Vorfälle rund um das Derby gegen Energie Cottbus am 22. Februar, als es unter anderem zu einem Platzsturm von etwa 30 Fans gekommen war. Die Partie wurde daraufhin für 13 Minuten unterbrochen. Darüber hinaus wurden zwei Raketen auf das Spielfeld geschossen. Strafmildernd wirkte sich aus, dass insgesamt sechs der beteiligten Personen ermittelt werden konnten.

Zwei Vorfälle beim Waldhof geahndet

Der SV Waldhof wurde mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.200 Euro belegt. Damit bestrafte der DFB zwei Vorkommnisse beim Spiel gegen Aachen am 1. März. Unmittelbar vor Spielbeginn wurde aus dem Mannheimer Fanblock heraus zunächst eine Rakete abgeschossen. Zudem wurden sechs Rauch- und ein Knallkörper gezündet.

Nach dem Halbzeitpfiff kam es auf dem Spielfeld zu einer Rudelbildung. Zeitgleich betraten mindestens zwölf Personen aus dem Mannheimer Stehplatzbereich durch ein geöffnetes Tor den Innenraum. Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit jedenfalls einem Ordner. Die Personen konnten von Ordnungsdienstkräften in den Block zurückgedrängt werden.

Löwen sind Dritter der Strafentabelle

Alle drei Klubs können bis zu einem Drittel der Geldstrafe für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. In der Strafentabelle der laufenden Serie rückt 1860 mit einer Gesamtsumme von 127.970 Euro auf den dritten Platz vor, Mannheim ist Vierter (127.850 Euro) und Aue belegt mit 13.350 Euro den 15. Platz.

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