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·3. Dezember 2025

FAQ: Das müssen Fans zur Vergabe der Frauen-EURO 2029 wissen

Artikelbild: FAQ: Das müssen Fans zur Vergabe der Frauen-EURO 2029 wissen

Heute Nachmittag (ab 16.30 Uhr, live auf YouTube) wird in die UEFA-Zentrale in Nyon darüber entschieden, wer die Women's EURO 2029 ausrichten darf. Ins Rennen gehen neben dem Deutschen Fußball-Bund (DFB), der mit einer hochkarätigen Delegation um Präsident Bernd Neuendorf in der Schweiz vertreten ist, auch Polen sowie die Verbände aus Schweden und Dänemark mit einer gemeinsamen Bewerbung. DFB.de hat die wichtigsten Infos zur EM-Vergabe im FAQ zusammengefasst.

Wer hat sich um die EM-Ausrichtung beworben?

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB), der Polnische Fußball-Verband (PZPN) und - mit einer gemeinsamen Bewerbung - der Dänische (DBU) und Schwedische Fußball-Verband (SFF) sind die drei Bewerber. Ihre Bewerbungen zurückgezogen haben der Italienische Fußball-Verband (FIGC) und der Portugiesische Fußball-Verband (FPF). 


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Wer entscheidet über die Vergabe der EURO 2029?

Das UEFA-Exekutivkomitee entscheidet in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch, 3. Dezember 2025, in der UEFA-Zentrale in Nyon über die Vergabe der UEFA Women’s EURO 2029. Dem UEFA-Exekutivkomitee gehören 20 Personen an. Das Komitee setzt sich zusammen aus dem UEFA-Präsidenten und 19 weiteren Mitgliedern: 16 Mitglieder werden durch den UEFA-Kongress gewählt (darunter mindestens eine Frau), zwei von den European Football Clubs und eines von den European Leagues.

Präsident: Aleksander Ceferin (Slowenien)

Vizepräsident*innen: Gabriele Gravina (Italien), Laura McAllister (Wales), Armand Duka (Albanien), Jesper Möller Christensen (Dänemark), Hans-Joachim Watzke (Deutschland)

Mitglieder: Philippe Diallo (Frankreich), Petr Fousek (Tschechien), Lewan Kobiaschwili (Georgien), Lise Klaveness (Norwegen), Marijan Kustic (Kroatien), Ari Lahti (Finnland), Rafael Louzan (Spanien), Armen Melikbekjan (Armenien), Frank Paauw (Niederlande), Aivar Pohlak (Estland), Moshe Zuares (Israel),

EFC-Vertreter: Nasser Al-Khelaifi (Katar), Miguel Ángel Gil Marín (Spanien)

Vertreter der European Leagues: Claudius Schäfer

Wer aus dem UEFA-Exekutivkomitee ist stimmberechtigt?

Grundsätzlich haben alle Mitglieder des UEFA-Exekutivkomitees dieselben Rechte und Pflichten. Allerdings sind bei der Vergabe der UEFA Women’s EURO 2025 diejenigen Mitglieder nicht stimmberechtigt, deren Verband sich um die Ausrichtung beworben hat. Das heißt: Jesper Möller Christensen (Dänemark) und Hans-Joachim Watzke (Deutschland) dürfen nicht abstimmen. Es verbleiben also 18 stimmberechtigte Mitglieder.

Wie läuft die Sitzung ab?

Jeder Bewerber erhält die Möglichkeit, dem UEFA-Exekutivkomitee seine Bewerbung im Rahmen einer sogenannten „Final Presentation“ nochmal vorzustellen. Pro Bewerber sind für die Final Presentation 15 Minuten vorgesehen, aufgeteilt in eine vorbereitete (Video-) Präsentation (acht Minuten) und sich hieran anschließende Q&A-Session (sieben Minuten). Bei der Final Presentation sind pro Bewerber zwei Personen auf der Bühne zugelassen.

Wer vertritt den DFB in Nyon?

Die deutsche Delegation in Nyon wird angeführt von der DFB-Verbandsspitze um Präsident Bernd Neuendorf. Ihr gehören zudem unter anderem der 1. DFB-Vizepräsident Hans-Joachim Watzke, die Vizepräsidentinnen Heike Ullrich und Celia Sasic, Dr. Holger Blask, der DFB-Generalsekretär und Vorsitzende der DFB GmbH & Co. KG, und DFB-Sportdirektorin Nia Künzer an.

Wie läuft die Wahl ab?

Die Wahl erfolgt geheimEs erfolgen maximal drei Wahlgänge – erster Wahlgang, Zwischenwahlgang, zweiter (gleich finaler) Wahlgang – nach den folgenden Prinzipien:

Erster Wahlgang:

  1. Erster Wahlgang: Erreicht ein Bewerber bereits im ersten Wahlgang die absolute Stimmenmehrheit, so ist dieser Bewerber als Ausrichter der UEFA Women’s EURO 2029 ausgewählt.
  2. Sofern kein Bewerber im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht, qualifizieren sich die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen für den zweiten und finalen Wahlgang.
  3. Sofern nach dem ersten Wahlgang nach dem vorgenannten Prinzip nicht festgestellt werden kann, welche Bewerber in den zweiten und finalen Wahlgang einziehen, ist hinsichtlich der betreffenden Bewerber ein Zwischenwahlgang durchzuführen.

Zwischenwahlgang:

  • Der Bewerber mit den meisten Stimmen im Zwischenwahlgang qualifiziert sich für den zweiten und finalen Wahlgang.   
  • Sofern im ersten Wahlgang kein Bewerber die meiste Anzahl an Stimmen erreicht hat, um sich für den zweiten und finalen Wahlgang zu qualifizieren, und im Zwischenwahlgang ein Bewerber die absolute Stimmenmehrheit erreicht, so ist dieser Bewerber als Ausrichter der UEFA Women’s EURO 2029 ausgewählt, ohne dass es eines zweiten und finalen Wahlgangs bedarf.
  • Sofern im Zwischenwahlgang eine gleiche Stimmenanzahl zwischen Bewerbern vorliegt, so sorgt kann der UEFA-Präsident entweder per Casting Vote oder per Losentscheid für die Entscheidung, welche(r) Bewerber in den zweiten und finalen Wahlgang einziehen.

Zweiter (und finaler) Wahlgang:

  1. Der Bewerber mit den meisten Stimmen im zweiten (gleich finalen) Wahlgang ist als Ausrichter der UEFA Women’s EURO 2029 ausgewählt.
  2. Sofern im zweiten (=gleich inalen) Wahlgang eine gleiche Stimmenanzahl zwischen Bewerbern vorliegt, so sorgt der UEFA-Präsident entweder per Casting Vote oder per Losentscheid für die Entscheidung, welcher Bewerber als Ausrichter der UEFA Women’s EURO 2029 ausgewählt wird.

Wann wird die Entscheidung bekanntgeben?

Die UEFA plant derzeit, am Mittwoch zwischen 16.30 und 17 Uhr das sogenannte "UEFA Women's EURO 2029 Host Announcement" durchzuführen. Der DFB überträgt das Announcement auf seinem YouTube-Kanal. Die UEFA streamt über ihre Plattformen UEFA.com und UEFA.tv. Auf zeitliche Änderungen im Hinblick auf das Host Announcement hat der DFB keinen Einfluss.

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