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·28. April 2025
Hansa-Protest abgewiesen: Termin für Pokalspiel bleibt bestehen

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Das Verbandsgericht des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV) hat die Beschwerde des F.C. Hansa Rostock bezüglich der Verlegung des Halbfinalspiels im Landespokal beim FC Schönberg 95 zurückgewiesen. Demnach gebe es keine Veranlassung, dem Antrag auf Spielverlegung stattzugeben. Somit bleibt es beim Spieltermin am 1. Mai.
Wie der LFV mitteilte, habe der FC Schönberg in seiner Stellungnahme "gut nachvollziehbare Gründe aufgezeigt", warum das Spiel wie geplant am 1. Mai stattfinden müsse. So werde das Spiel an einem Feiertag größere Aufmerksamkeit erfahren als ein Abendspiel unter der Woche und gewinne damit an Bedeutung. "Das ideelle Interesse des Vereins hat somit Gewicht", so der Verband.
Auch die Tatsache, dass der DFB das ursprünglich für den 29. April terminierte Nachholspiel des F.C. Hansa bei der SpVgg Unterhaching auf den 7. Mai verlegt hat, sodass die Kogge nun nicht mehr drei Auswärtsspiele binnen fünf Tagen bestreiten muss, sei in die Entscheidung mit eingeflossen. Mit der Beschwerde vor dem Verbandsgericht des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern sind alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft.
"Insofern nehmen wir zur Kenntnis, dass im Rahmen des Urteils die ideellen Interessen des FC Schönberg 95 an einem sportlichen Highlight, die Interessen des F.C. Hansa in Form des Gesundheitsschutzes der Spieler sowie der Integrität des Wettbewerbs, sowohl im Landespokal als auch in der 3. Liga, überwiegen", teilte Hansa mit.
Demzufolge wird Rostock am 1. Mai wie geplant antreten, 48 Stunden später ist die Kogge dann beim SV Sandhausen gefordert. Anschließend geht es am 7. Mai zum Nachholspiel nach Unterhaching. Diesbezüglich läuft aber noch ein Verfahren vor dem Schiedsgericht. Hansa plädiert auf eine Wertung am Grünen Tisch, da das schuldhafte Verhalten der SpVgg Unterhaching, das zur Absage der ursprünglich am 2. März geplanten Partie führte, wie ein Nichtantritt zu bewerten sei. Ein Urteil steht noch aus.