Löwenmagazin
·19. November 2025
Journalist scheitert mit überzogener Forderung gegen den Mutterverein des TSV 1860 München

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·19. November 2025

Ein Journalist, der ausschließlich über den TSV 1860 München berichtet, hat den TSV München von 1860 e.V. in einer zivilrechtlichen Klage vor Gericht gebracht. Dabei scheiterte er laut dem Verein mit seiner überzogenen Forderung. Das geht aus einer entsprechenden Pressemitteilung hervor.
Der TSV München von 1860 e.V. sieht sich derzeit mit einer zivilrechtlichen Klage des Herausgebers des Onlineportals „dieblaue24“, Oliver Griss, konfrontiert. Anlass für die Klage ist die Mitgliederversammlung 2021, bei der im Rahmen einer Ehrung für einen kurzen Zeitraum vor weniger als 200 Personen ein Foto des zu ehrenden Mitglieds gezeigt wurde. Herr Griss behauptet, Urheber dieses Fotos zu sein.
Die Forderungen, die Herr Griss gegenüber dem Verein aufgestellt hat, waren von Beginn an völlig unverhältnismäßig:
– außergerichtlich verlangte Herr Griss Unterlassung und Schadensersatz mittels eines Vergleichsangebots in Höhe von über 8.000 Euro, die der Verein hätte zahlen sollen. Die geltend gemachte Summe bestand aus einem behaupteten Schadensersatzanspruch in Höhe von über 2.500 Euro sowie Rechtsanwaltskosten, bei welchen ein Streitwert von 52.500 Euro sowie überhöhte Gebührenquoten angesetzt worden waren.
– Infolge der Weigerung des Vereins, diese Summen zu bezahlen, machte Herr Griss im gerichtlichen Mahnverfahren 2.500 Euro Schadensersatz und 2.500 Euro außergerichtliche Rechtsanwaltskosten geltend.
– Eingeklagt wurden schließlich 2.500 Euro Schadensersatz sowie 540 Euro Abmahnkosten als vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten.
Der Verein wies die teilweise verjährten und in der Höhe grotesk überzogenen Ansprüche entschieden zurück. Nach der gestrigen Verhandlung ist zu erwarten, dass Herr Griss – wenn überhaupt – nur einen Bruchteil seiner Forderungen erhalten wird. Die vor Klageerhebung überschießend geltend gemachte Forderung gab er, nachdem der Verein Widerklage auf negative Feststellung dieser geltend gemachten Forderungen erhoben hatte, noch im Verhandlungstermin ernsthaft und endgültig auf, ebenso sah er sich dazu gezwungen, hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs sowie weiterer Ansprüche eine Klagerücknahme zu erklären.
Dieser Vorfall reiht sich ein in eine Serie unbegründeter Angriffe von Herrn Griss gegen den Verein und seine ehrenamtlichen Funktionäre. Bereits im vergangenen Jahr erstattete er als nachweislich Nichtgeschädigter Strafanzeige gegen einen Vereinsfunktionär und gab sich dabei bewusst wahrheitswidrig als Opfer einer Beleidigung aus. Zudem versuchte er, denselben Funktionär unbegründet bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer anzuschwärzen, um berufsrechtliche Konsequenzen für diesen zu erwirken. Beide Verfahren scheiterten erwartungsgemäß.
Es ist nicht auszuschließen, dass Herr Griss nun seine Plattform nutzen wird, um den Präsidenten des e.V. sowie weitere ehrenamtliche Funktionäre gezielt in ein schlechtes Licht zu rücken. Eine entsprechende Ankündigung äußerte er bereits telefonisch konkludent gegenüber dem Präsidenten am Tag vor der Verhandlung, nachdem dieser sich weigerte, eine Forderung von Herrn Griss zu erfüllen, die darin bestand, dass der Verein, sowie dessen Prozessbevollmächtigter, dem für den 18. November angesetzten Gerichtstermin fernbleiben sollten.
Diese Ankündigung erscheint nunmehr bereits real: Zwischenzeitlich hat Herr Griss in seiner Berichterstattung, mutmaßlich im Versuch, ein Narrativ gegen Gernot Mang zu erwirken, bereits zweimal offensichtlich nicht im Zusammenhang stehende und inhaltlich daher irrelevante Zitate verwendet, wohl mit dem Ziel, Gernot Mang Aussagen in den Mund zu legen, die dieser so nie getätigt hatte und ihn somit in ein schlechtes Licht zu rücken und dadurch hinsichtlich dessen Aussagen beim Leser den Eindruck zu erwecken, Gernot Mangs Äußerungen seien unwahr. Dass ein so schwerwiegender “Fehler” in Ausübung des journalisten Handwerks gleich zwei Mal innerhalb kürzester Zeit und in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zum Gerichtstermin vom 18.11.2025 erfolgte und beide Male in der öffentlichen Wahrnehmung zum Nachteil des Präsidenten zu gereichen geeignet war, erscheint nur mit viel Phantasie zufällig oder grob fahrlässig geschehen zu sein.
Der TSV München von 1860 e.V. wird das Vorgehen von Herrn Griss aufmerksam beobachten und sich weitere Schritte offenhalten. Die in Verantwortung stehenden Personen werden die Lage regelmäßig analysieren und für sich sowie den Verein die notwendigen und gebotenen Maßnahmen treffen – einschließlich geeigneter Maßnahmen im Rahmen des Weisungsrechts gegenüber der Geschäftsführung seiner Tochtergesellschaften.









































