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·13. Mai 2026

Konzerte möglich? Strafverfahren gegen Klub eingestellt

Artikelbild:Konzerte möglich? Strafverfahren gegen Klub eingestellt
Artikelbild:Konzerte möglich? Strafverfahren gegen Klub eingestellt

Unter anderem Taylor Swift hatte 2024 noch Konzerte im Bernabéu – Foto: realmadrid.com

Lärmschutz-Einhaltung? Real nicht primär verantwortlich

Mal wieder eine Pressemitteilung von Real Madrid! Diesmal hat der spanische Rekordmeister jedoch Neuigkeiten rund um das Estadio Santiago Bernabéu zu verkünden. Denn im Rechtsstreit um die Konzerte im königlichen Stadion gibt es eine Entscheidung – aber noch keine finale Freigabe. So teilt der Klub am Mittwochvormittag mit:


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Offizielle Mitteilung: Die Justiz gibt Real Madrid im Fall der Konzerte im Bernabéu Recht! 

Real Madrid teilt mit, dass die 3. Kammer des Landgerichts Madrid eine Entscheidung getroffen hat, die heute zugestellt wurde und in der den von José Ángel Sánchez Periáñez und Real Madrid Estadio S. L. eingelegten Rechtsmitteln denen sich die Staatsanwaltschaft angeschlossen hatte, gegen den Beschluss vom 15. Januar 2026 des Untersuchungsgerichts Nr. 53 von Madrid im Ermittlungsverfahren 2034/2024, der die Fortsetzung des Verfahrens im Rahmen des abgekürzten Verfahrens anordnete, vollständig stattgegeben hat.

Der genannte Gerichtsbeschluss kommt klar und eindeutig zu dem Schluss, dass weder José Ángel Sánchez Periáñez, Generaldirektor des Vereins und Mitglied des Vorstands, noch Real Madrid Estadio S. L. für eine strafrechtliche Zuwiderhandlung im Zusammenhang mit den im Stadion Santiago Bernabéu abgehaltenen Konzerten verantwortlich sind, und beschließt, gemäß dem Antrag beider Parteien und mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, die Einstellung des Verfahrens gegen sie, wodurch das Strafverfahren endgültig beendet wird.

Das Provinzgericht kommt ebenfalls zu dem Schluss, dass die als Abtretungsempfänger des Stadions fungierenden Veranstalterunternehmen, da sie es sind, die jede Veranstaltung fördern, organisieren, entwickeln und durchführen, dafür verantwortlich sind, die Einhaltung der Dezibelgrenzen bei der Übertragung der Umgebungsgeräusche sicherzustellen.

Neue Konzerte möglich, aber nicht sicher

Dass nun wieder Konzerte stattfinden werden, bedeutet dieses Gerichtsurteil aber noch nicht. Lediglich wurde die Verantwortung klargestellt. Denn nicht Real Madrid beziehungsweise Generaldirektor Sánchez sind verantwortlich für die Lautstärke und Belastung rund um Konzerte – die entsprechenden Strafverfahren wurden dadurch eingestellt und abgeschlossen. In der Theorie könnten so zwar wieder Konzerte im Bernabéu organisiert werden, sofern die Veranstalter selbst für sich um Einhaltung der Lautstärke kümmern.

Florentino Pérez selbst hatte nach der Klage diverser Nachbarn zwar erklärt, Konzerte würden mehr aus Prestige im Bernabéu stattfinden, seien „keine besonders lukrative Aktivität“ und würden finanziell weniger ausmachen als die vielen anderen Veranstaltungen im Stadion, darunter beispielsweise auch Firmen-Incentives, bei denen sich Real Madrid die Einnahmen nicht mit einem Musikveranstalter teilen muss, trotzdem ist dem spanischen Rekordmeister so das eine oder andere Prestige-Event entgangen. So wird beispielsweise Bad Bunny im Juni zu zehn Konzerten in Madrid auftreten – aber alle im Metropolitano von Atlético Madrid.

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