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·18. Mai 2024
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Für das unsportliche Verhalten von Teilen der eigenen Fans sind 1860 München und der VfB Lübeck vom DFB-Sportgericht jeweils mit Geldstrafen belegt worden.
Bei den Löwen wurden insgesamt drei Vorfälle geahndet, die mit einer Gesamtsumme von 2.650 Euro zu Buche schlagen. Der erste Vorfall ereignete sich am 11. Februar beim Heimspiel gegen den FC Ingolstadt, als ein Knallkörper gezündet wurden. Hierdurch wurde eine Person verletzt. Bei der Partie gegen Preußen Münster am 16. März wurde zudem ein Gegenstand in Richtung eines Münsteraner Spielers geworfen.
Darüber hinaus brannten 1860-Fans beim SC Freiburg II am 30. März 2024 eine bengalische Fackel ab. Bis zu 860 Euro können die Löwen für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Der VfB ist mit 3.300 Euro zur Kasse gebeten worden, nachdem Anhänger bei der Partie in Dresden am 10. Februar zwei Raketen abgefeuert hatte. Eine davon detonierte laut über dem Dresdner Zuschauerbereich, wodurch ein Kind ein Knalltrauma erlitt. Die Partie musste anschließend für eineinhalb Minuten unterbrochen werden.
In der 57. Minute schoss ein Lübecker Anhänger eine weitere Rakete ab, die über dem Rasen detonierte. Der Unparteiische musste die Begegnung abermals unterbrechen, diesmal für zwei Minuten. Bis zu 1.100 Euro kann der VfB für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. In der Strafentabelle belegt 1860 mit einer Gesamtsumme von 100.050 Euro in dieser Saison weiterhin den fünften Rang, Lübeck ist mit 42.675 Euro Zehnter.