Borussia Dortmund
·5. Oktober 2025
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Zutreffend ist, dass zunächst im Jahre 2010 ein derartiger Vorwurf an Borussia Dortmund herangetragen worden ist. Gegenstand des vage gehaltenen Vorwurfs waren Näherungsversuche, die ein ehemaliger Mitarbeiter des Vereins in den 90er Jahren gegenüber einem damals volljährigen Nachwuchsspieler gemacht haben soll. Borussia Dortmund hat den Vorwurf sehr ernst genommen und sich durch den hierfür zuständigen Vereinsvorstand intensiv um Aufklärung bemüht. Da der ehemalige Mitarbeiter den Vorwurf vollumfänglich bestritt und der ehemalige Spieler keine Strafanzeige stellte, ließ sich der lange zurück liegende Sachverhalt letztlich nicht erhärten.
Im Jahre 2023 wurde Borussia Dortmund über einen weiteren Vorwurf gegen denselben ehemaligen Mitarbeiter informiert. Obwohl auch dieser weitere, angebliche Sachverhalt viele Jahrzehnte zurücklag und dem privaten Lebensbereich des ehemaligen Mitarbeiters zuzurechnen war, beendete der Verein daraufhin unverzüglich das noch bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnis mit dem Mitarbeiter und sorgte dafür, dass er den Verein verlässt.
Zu keiner Zeit hat Borussia Dortmund (d.h. weder der Verein noch die KGaA) irgendwelche finanziellen oder vergleichbaren Kompensationen geleistet. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe bis heute. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Informationen über den zweiten vermeintlichen Übergriff erreichten Borussia Dortmund im Jahr 2023 durch die Optionen, die das BVB-Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt bietet. Die KGaA hatte dieses federführend im Jahr 2019 unter wissenschaftlicher Begleitung für Borussia Dortmund erarbeitet. Es verfügt seither über externe und anonyme Meldestellen, es wurden digitale und analoge Hinweisgebersysteme für neue, aber auch länger zurückliegende Vorfälle geschaffen, über die mutmaßliche Betroffene und/oder Zeugen direkt an den BVB herantreten können.
Borussia Dortmund erhebt hierdurch den Anspruch, jeglicher Art von Diskriminierung und Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist, präventiv entgegenzutreten, um die uns anvertrauten Personen bestmöglich zu schützen. Wissenschaftlich unterstützt wurden folgende inhaltliche Strukturen durch dieses Schutzkonzept eingezogen:
Wir ermutigen alle Opfer von interpersoneller und sexualisierter Gewalt sowie alle Menschen, die Hinweise dazu geben können, die Hinweisgebersysteme zu nutzen.
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