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·24. November 2025
„Superliga“: Initiatoren gehen rechtlich gegen UEFA vor

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·24. November 2025

Die Initiatoren der europäischen Fußball-„Superliga“ gehen rechtlich gegen die UEFA vor. Wie die Agentur A22 Sports Management am Montag bekannt gab, wurde am 21. November ein „MASC-Verfahren“ eingeleitet. Das sei „nach spanischem Recht notwendig, bevor A22 rechtliche Schritte anstoßen kann, um Schadensersatzansprüche gegen die UEFA geltend zu machen“, heißt es in dem Statement weiter.
Die Nachrichtenagentur AFP hatte bereits Ende Oktober mit Verweis auf eine mit der Angelegenheit vertraute Quelle berichtet, dass A22 und der spanische Topklub Real Madrid mehr als vier Millionen Euro vom europäischen Verband fordern. Vorausgegangen war ein juristischer Erfolg der UEFA-Gegner vor einem Gericht in Madrid. Die Berufungsinstanz hatte bestätigt, dass die UEFA ihre „marktbeherrschende Stellung missbraucht“ habe, um die Einführung der vieldiskutierten Superliga im Jahr 2021 zu verhindern. Schon im Dezember 2023 war der UEFA die Verhinderung von Konkurrenzwettbewerben durch die Androhung von Sanktionen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verboten worden. In dem EuGH-Urteil war die Monopolstellung der UEFA ebenfalls als nicht vereinbar mit europäischem Wettbewerbsrecht eingestuft worden.
Dennoch arbeitet die Marketingagentur A22 federführend an der Einführung einer Super League. Die Promoter hatten ihre Pläne für einen Wettbewerb unter dem Namen „Unify League“ im Dezember 2024 bei der UEFA und dem Weltverband FIFA eingereicht. A22 berief sich dabei auf das EuGH-Urteil. A22 habe „sieben Monate lang (zwischen März und September 2025) Verhandlungen in bestem Glauben mit der UEFA“ geführt, „um eine umfassende und kooperative Lösung für die anhaltenden Auseinandersetzungen zu finden“, schrieb die Agentur: „Während dieser Verhandlungen machte A22 erhebliche Zugeständnisse, um die Lücke zwischen dem Vorschlag für die ‚Unify League‘ und den aktuellen UEFA-Klubwettbewerben zu schließen.“ Weil dabei aber „trotz dieser erheblichen Zugeständnisse keine Einigung erzielt werden konnte“, sei es „der einzige mögliche Schritt, eine Kompensation für die Schäden zu fordern, die durch das anhaltende rechtswidrige Verhalten der UEFA entstanden sind.“









































