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·12. September 2026

SV Elversberg: DFB hebt Sperre gegen Trainer Wagner auf

Artikelbild:SV Elversberg: DFB hebt Sperre gegen Trainer Wagner auf

Das DFB-Sportgericht hat die Sperre gegen Elversbergs Trainer Vincent Wagner aufgehoben. Wie das Gericht am 11. September 2026 entschied, wird der Feldverweis aus der Partie gegen Borussia Mönchengladbach zurückgenommen; eine automatische Sperre entfällt damit. Wagner darf sein Team im Bundesligaspiel gegen den FC Bayern am Sonntag von der Seitenlinie aus betreuen.

Die Entscheidung

Nach Angaben des DFB hob das Sportgericht das vorangegangene Urteil auf und nahm den Feldverweis zurück. Das Gericht wertete die Entscheidung als Ausnahme, die nur möglich gewesen sei, weil der Schiedsrichter seinen Fehler eingeräumt habe. Zuvor hatte das Sportgericht einen ersten Einspruch Elversbergs am 7. September noch verworfen und die automatische Sperre bestätigt.


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Der Unparteiische räumte im Nachhinein ein, seine Reaktion sei nicht angemessen gewesen. „Im Nachgang empfand ich meine Reaktion als unangemessen“, wird der Schiedsrichter zitiert. Auf dieser Grundlage entfiel die Grundlage für die Sperre.

Der Hintergrund: Feldverweis gegen Gladbach

Wagner hatte in der Partie gegen Borussia Mönchengladbach die Gelb-Rote Karte gesehen. Zunächst war er wegen unerlaubten Betretens des Spielfelds verwarnt, kurz nach der Pause folgte die zweite Verwarnung wegen unsportlichen Verhaltens. Aus dem Platzverweis resultierte regelgemäß eine automatische Sperre für ein Spiel.

Gegen diese Sperre ging der Zweitligaaufsteiger juristisch vor. Nachdem der erste Einspruch abgewiesen worden war, verhandelte das Sportgericht am 11. September erneut und kam zu einem anderen Ergebnis. Damit steht Wagner seinem Team früher zur Verfügung als zwischenzeitlich angenommen.

Wie es weitergeht

Wagner darf im Heimspiel gegen den FC Bayern am Sonntag (13. September) auf der Bank Platz nehmen und sein Team betreuen. Für den Aufsteiger, der eine überraschend starke Anfangsphase in der Bundesliga hingelegt hat, entfällt damit ein sportlicher Nachteil im Duell mit dem Rekordmeister. Ob der DFB eine weitergehende schriftliche Urteilsbegründung nachreicht, war zum aktuellen Zeitpunkt offen.

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