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·13. Mai 2026

Wegen Stevens und Tönnies? S04-Gremium plant kontroversen Antrag

Artikelbild:Wegen Stevens und Tönnies? S04-Gremium plant kontroversen Antrag

Trotz der Rückkehr in die Bundesliga mitsamt der Zweitliga-Meisterschaft wird die nächste Mitgliederversammlung (18. Juli) des FC Schalke keine reine Wohlfühlveranstaltung. Es gibt kontroverse Themen zu diskutieren sowie wichtige Wahlen für den Aufsichtsrat und das Ehrenpräsidium abzuhalten.

Eines dieser kontroversen Themen dürfte ein Antrag hinsichtlich des Ehrenpräsidiums sein. Vier Mitglieder des Aufsichtsrates haben einen Antrag für eine Satzungsänderung eingebracht. In dieser wird vorweg betont, dass das Ehrenpräsidium lediglich "eine ehrenvolle Funktion von vorwiegend ideellem Charakter" habe (via WAZ). Mitglieder dieses Gremiums sollen sich demnach verpflichten, sich nicht öffentlich zum operativen Geschäft oder zu internen Abläufen zu äußern.


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Ganz aus dem Nichts kommt dieser Antrag wohl kaum. Mit Huub Stevens und Clemens Tönnies gibt es nämlich zwei Persönlichkeiten, die zur Wahl ins Ehrenpräsidium vorgeschlagen werden, die sich bislang gerne auch mal offener rund um den S04 und die Abläufe in und rund um den Verein geäußert haben. Tönnies ist seit seinem Aus als Aufsichtsratsvorsitzender vor ein paar Jahren dahingehend zwar stiller geworden, meldet sich aber hier und da noch zu Wort. Stevens lässt sich noch immer regelmäßig zitieren und medial befragen.

Kein Maulkorb, aber eine Einschränkung – besonderer Fokus auf Stevens und Tönnies?

Wie auch die WAZ deutlich machte: Mit diesem Antrag soll es natürlich kein Interview-Verbot geben. Viel eher dürften Mitglieder des Ehrenpräsidiums sich nicht mehr über aktuelle Themen äußern oder öffentlich Ratschläge geben, wie der Verein in bestimmten Angelegenheiten verfahren sollte.

Wenngleich der Antrag zunächst nur von vier Mitgliedern des Aufsichtsrates gestellt wurde, unterliegt er der Beschlussempfehlung des kompletten Kontrollgremiums. Den Mitgliedern wird also ans Herz gelegt, sich diesem Antrag auf der Mitgliederversammlung anzuschließen.

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