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·13 April 2026
Nach Einspruch von Schalke: DFB entscheidet über Ndiaye-Sperre

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·13 April 2026

Moussa Ndiaye wird nach seinem Platzverweis gegen die SV Elversberg am Sonntagnachmittag nicht gesperrt. Der Einspruch des FC Schalke 04 wurde stattgegeben.
Diese Entscheidung ließ nicht lange auf sich warten: Wie Schalke 04 am Montagnachmittag bekanntgab, war der Einspruch gegen die Gelb-Rote Karte von Moussa Ndiaye erfolgreich. Die „Königsblauen“ waren nur wenige Stunden zuvor gegen eine mögliche Sperre des Linksverteidigers vorgegangen.
Ndiaye wurde beim 2:1-Sieg der Gelsenkirchener in Elversberg fälschlicherweise vom Platz gestellt. Schiedsrichter Michael Bacher hatte ihm in der 51. Minute nach einem vermeintlichen Foul gegen Lukas Petkov die Ampelkarte gezeigt. Dabei war der Elversberger Ndiaye zuerst auf den Fuß gestiegen und hatte ihn gefoult. Der Platzverweis gegen den Schalker sorgte daher für viel Empörung.
Nach telefonischer Anhörung und Sichtung der TV-Bilder räumte Schiedsrichter Bacher seinen Fehler ein. Er gab zu, den falschen Spieler bestraft zu haben. Da eine „objektiv unrichtige“ Entscheidung vorlag, konnte die ursprüngliche Strafe gemäß Paragraf 11 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB aufgehoben werden.
Damit kann Schalke 04 im kommenden Zweitligaspiel gegen Preußen Münster (Sonntag, 13:30 Uhr) auf Ndiaye zurückgreifen. Seine erste Gelbe Karte aus dem Spiel gegen Elversberg bleibt allerdings bestehen. Diese dürfte jedoch keine größeren Auswirkungen haben: Die Leihgabe des RSC Anderlecht wurde bislang nur zweimal verwarnt.
Der FC Schalke 04 war damit zum zweiten Mal binnen weniger Wochen vor dem DFB-Sportgericht erfolgreich. Vor einem Monat hatte der Zweitliga-Spitzenreiter schon einmal Protest gelegt, nachdem Edin Dzeko gegen Hannover 96 die Rote Karte gesehen hatte. Die Sperre des Bosniers wurde nachträglich von zwei auf ein Spiel reduziert.
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