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·10 Juni 2026

Wieder warten: OVG Münster sagt Geißbockheim-Verhandlung kurzfristig ab

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Redaktion

10 Juni, 2026

Wieder kein Urteil, wieder kein Termin, wieder keine Klarheit. Eigentlich hätte die Verhandlung am Donnerstag stattfinden sollen. Eine juristische Hängepartie, die kein Ende findet für den 1. FC Köln: OVG Münster sagt Geißbockheim-Termin ab.

Der jüngste Rückschlag im Geißbockheim-Streit trifft den 1. FC Köln besonders bitter: Das OVG Münster sagte die für Donnerstag geplante Verhandlung kurzfristig ab, nachdem FC-Geschäftsführer Philipp Türoff öffentlich auf ein baldiges Urteil gehofft hatte.

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Es war die Nachricht, die niemand so kurz vor dem entscheidenden Tag erwartet hatte. Am Mittwochabend hat das Oberverwaltungsgericht Münster die für Donnerstag anberaumte Verhandlung über den geplanten Ausbau des Geißbockheims kurzfristig abgesagt. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“. Wieder einmal muss der 1. FC Köln auf Klarheit warten – und ein Ende dieser juristischen Hängepartie ist nicht in Sicht.

Zwölf Jahre, 50 bis 60 Millionen Euro – und kein Urteil

Seit zwölf Jahren verfolgt der FC das Ziel, am Geißbockheim ein Leistungszentrum für 50 bis 60 Millionen Euro sowie weitere Fußballplätze zu errichten. Der Weg dorthin ist gepflastert mit juristischen Rückschlägen. Vor vier Jahren hatte das OVG Münster den zugrunde liegenden Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Der FC zog vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, bekam dort Recht – und das Verfahren landete zurück in Münster zur erneuten Bewertung. Am Donnerstag hätte nun endlich verhandelt werden sollen. Daraus wird nichts.

Neues Gutachten zu Artenschutzfragen wirft alles über den Haufen

Das OVG begründete die Absage knapp, aber eindeutig: „Am heutigen Nachmittag ist eine Stellungnahme der Antragsteller zu Artenschutzfragen eingegangen, die weitere Aufklärung erfordert. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.“ Mit den Antragstellern sind die Bürgerinitiative „Grüngürtel für alle“ sowie der NRW-Ableger des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland gemeint, die bereits 2020 gegen den Bebauungsplan geklagt hatten. Friedmund Skorzenski von der Bürgerinitiative wollte auf Nachfrage nicht näher auf das Gutachten eingehen, bezeichnete es aber schlicht als „Hammer“. Das Dokument liege bereits seit Sonntag vor, die Anwälte hätten es daraufhin beim Gericht eingereicht.

Türoff hatte noch auf Klarheit gehofft

Pikant: Noch am Mittwoch – also kurz vor der Absage – hatte FC-Geschäftsführer Philipp Türoff die Erwartungen an den Termin formuliert. „Der Termin beim OVG in Münster ist für uns vor allem mit der Hoffnung verbunden, dass endlich Klarheit geschaffen wird. Dieses Verfahren läuft seit vielen Jahren. Irgendwann muss doch einmal eine Entscheidung stehen, mit der alle Beteiligten arbeiten können“, sagte Türoff. Und weiter: „Unser Ziel ist nicht, vor Gericht Recht zu bekommen. Unser Ziel ist, die Voraussetzungen für die Zukunft eines wettbewerbsfähigen FC zu schaffen.“ Worte, die nun ins Leere laufen.

Selbst ein Urteil wäre kein Ende gewesen

Dabei hatten viele Beteiligte in Rathaus und Stadtrat auch im Falle einer Entscheidung am Donnerstag nicht unbedingt mit endgültiger Klarheit gerechnet. Es galt als wahrscheinlich, dass die unterlegene Seite erneut vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen wäre – jene Instanz, die diese Schleife überhaupt erst ausgelöst hatte, und die allein schon vier Jahre in Anspruch genommen hat. Wann das OVG Münster einen neuen Verhandlungstermin ansetzt, ist völlig offen. Für den FC und seine Fans bedeutet das: weiterwarten – in einem Rechtsstreit, der sich mittlerweile wie ein eigenes Kapitel der Vereinsgeschichte anfühlt.


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