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·20 maggio 2026
Nach Ausschreitungen im April: DFB sanktioniert Hertha und Dresden

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Das Sportliche rückte beim Gastspiel von Hertha BSC in Dresden zwischenzeitlich in den Hintergrund – aufgrund heftiger Ausschreitungen. Nun hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) gegen beide Klubs Strafen ausgesprochen.
Die SG Dynamo Dresden wurde "wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger zu einer Geldstrafe und zu einem teilweisen Zuschauerausschluss für zwei Heimspiele verurteilt", heißt es in der Mitteilung des DFB. Die Geldstrafe beträgt 91.200 Euro, wobei Dynamo bis zu 30.400 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden darf. Zudem wurde ein Teilausschluss von Zuschauern verhängt: Die nächsten zwei Heimspiele nach Rechtskraft des Urteils sollen unter Schließung der "K-Blöcke" (K1 bis K5) ausgetragen werden. Für eines dieser Spiele wurde die Vollstreckung der Maßnahme jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 30. Juni 2027.
Hertha BSC wurde ebenfalls wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger bestraft und muss 152.000 Euro zahlen. Bis zu 50.500 Euro davon kann der Hauptstadtklub ebenfalls für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen einsetzen. Darüber hinaus müssen beide Vereine unter Einbeziehung der DFB-Abteilung Sicherheit ein gemeinsames Sicherheitskonzept erstellen und umsetzen. Dieses sieht vor, dass bei den nächsten beiden direkten Duellen zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC in der kommenden Saison – unabhängig davon, ob Liga- oder DFB-Pokalspiel – jeweils nur die Hälfte des regulären Gästekontingents angefordert und ausgegeben werden darf. Die Gästetickets müssen zudem personalisiert werden. Zusätzlich sollen beide Vereine bei den jeweiligen Auswärtsspielen mindestens 30 eigene qualifizierte Ordnungskräfte stellen.
Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, erklärte in der Mitteilung: "Ich kann mich an kaum einen Fall erinnern, bei dem Pyrotechnik in einem solchen Ausmaß als Waffe gegen Menschen eingesetzt wurde. Das ist nicht tolerierbar, dafür kann es keine Entschuldigung, keine Ausrede und auch keine Nachsicht geben. Damit wurde eine Grenze überschritten.“
Weiter führte Oberholz aus: "Da der Fall kein Standardfall ist, muss auch die Sanktion vom Standard abweichen. Der Zuschauer-Teilausschluss ist eine harte Sanktion, die sich jedoch bewusst räumlich gezielt auf die Tribüne beschränkt, von der die zahlreichen Dresdner Anhänger, die quer über das Spielfeld liefen, kamen." Auch die Reduzierung des Gästekontingents sei "eine sicherheitsorientierte Auflage, die angemessen ist und hoffentlich dazu beitragen wird, dass die nächsten beiden Spiele dieser Mannschaften gegeneinander friedlicher ablaufen." Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden nach Zugang Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden.
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