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·13 febbraio 2025
Pyro-Vorfall in Münster: Schalke wird vom DFB zur Kasse gebeten
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·13 febbraio 2025
Aufgrund eines Pyro-Zwischenfalls während des Spiels gegen Preußen Münster muss der FC Schalke 04 eine hohe Geldstrafe zahlen. Doch das könnte nicht die letzte Strafe für den Verein in dieser Saison gewesen sein.
Der FC Schalke 04 wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Geldstrafe von 15.000 Euro belegt, nachdem Fans des Vereins während des Auswärtsspiels gegen Preußen Münster am 28. September 2024 Pyrotechnik im Fanblock entzündet hatten. Es wurden mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, was als unsportliches Verhalten gewertet wurde.
Der DFB-Kontrollausschuss hatte Anklage gegen den Verein erhoben, woraufhin das Sportgericht des DFB im Einzelrichterverfahren eine Strafe verhängte. Der Verein hat der Entscheidung bereits zugestimmt, wodurch die Strafe nun rechtskräftig ist. Schalke kann jedoch bis zu 5.000 Euro der Strafe für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Mit dieser Geldstrafe bewegt sich Schalke 04 in dieser Saison im unteren Mittelfeld der Vereinsrangliste für verhängte Strafen. Insgesamt musste der Verein in dieser Saison bereits 23.700 Euro zahlen. Zum Vergleich: Der Hamburger SV musste bereits 142.500 Euro an Strafen zahlen, der 1. FC Köln sogar 169.600 Euro – beide Vereine haben zudem weitere Strafen in Aussicht.
Doch die Strafen für Schalke sind noch nicht vorbei. Der Verein steht wegen wiederholter Vorfälle unter Beobachtung. Beim letzten Heimspiel gegen den 1. FC Magdeburg wurden in der Nordkurve mindestens 60 Fackeln abgebrannt. Dies könnte zu einer weiteren, deutlich höheren Geldstrafe führen.
Das Spiel gegen Preußen Münster endete sportlich erfolgreich für Schalke, das mit einem 2:1-Auswärtssieg drei Punkte in der 2. Bundesliga holte. Doch der Sieg wurde durch die rechtlichen Folgen des Pyro-Zwischenfalls etwas überschattet. Die Strafe ist ein Signal, dass der DFB konsequent gegen das Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion vorgeht. Neben der Geldstrafe müssen die Königsblauen auch die Verfahrenskosten tragen.