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·02 de abril de 2026
VfL: Arbeitsgericht weist Klage von Antwerpen und Döpper ab

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Sieg für den VfL Osnabrück vor dem Arbeitsgericht. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet, ist die Klage der ehemaligen Trainer Marco Antwerpen und Frank Döpper gegen die im Mai des vergangenen Jahres ausgesprochene Kündigung abgewiesen worden. Die Kündigung ist damit rechtsgültig.
Das Gericht sah im Vorfeld des Spiels im Landespokalspiels gegen Blau-Weiß Lohne eine "besonders schwerwiegende Pflichtverletzung" als erwiesen an, wie es heißt. Diese reiche als Grundlage für eine fristlose Kündigung aus, erklärte Gerichtsdirektor Christian Hageböke. Im Zentrum stand die Aussage von Athletiktrainer Tim Schütte, der die Vorwürfe bereits zuvor vor den Sportgerichten geschildert hatte. Demnach soll Antwerpen ihn angewiesen haben, den ausgeliehenen Spieler Bernd Riesselmann von einem Einsatz für Lohne abzuhalten ("Sag dem Riesselmann, er hat am Samstag frei"). Andernfalls müsse er nach seiner Rückkehr mit Konsequenzen rechnen. Döpper habe diese Forderung zusätzlich bekräftigt und ebenfalls mit Folgen gedroht.
Riesselmann, der vom VfL an Lohne ausgeliehen war, kam im Finale dennoch zum Einsatz und erzielte beim 4:2-Erfolg seines Teams ein Tor. In der Folge wurde der Fall an einen Ombudsmann des Deutscher Fußball-Bund gemeldet, der den Kontrollausschuss einschaltete. Vor dem DFB-Sportgericht wurden zunächst Sperren gegen Antwerpen und Döpper verhängt, die im Berufungsverfahren teilweise wieder aufgehoben wurden.
Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht hatte bereits am 10. März stattgefunden und dauerte rund viereinhalb Stunden. Sechs Zeugen wurden gehört. Die ursprünglich geplante Urteilsverkündung musste kurzfristig verschoben werden, nachdem technische Probleme die Bearbeitung der elektronischen Akte verhinderten. Zudem zog sich das Gericht zur weiteren Beratung mit den beisitzenden Richtern zurück.
Vor Gericht ging es vor allem um die arbeitsrechtliche Bewertung der Kündigungen. Weitere Zeugen stützten die Aussagen Schüttes in Teilen, während Antwerpen die Vorwürfe erneut zurückwies: "Was mir vorgeworfen wird, habe ich nicht gemacht: Eine Anweisung an Schütte, Riesselmann solle nicht spielen, habe ich nie gemacht." Trotz des Urteils ist eine Fortsetzung des Verfahrens möglich, da beide Trainer noch vor das Landesarbeitsgericht ziehen können.
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