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·7. September 2025
Bayern-Kaufplicht bei Jackson? Hoeneß spricht Klartext

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·7. September 2025
Rund um den Leih-Transfer von Nicolas Jackson gab es zuletzt viele offene Fragen. Jetzt sorgt Uli Hoeneß höchstpersönlich für mehr Klarheit.
Der Ehrenpräsident des FC Bayern erklärte im Sport1-Doppelpass, unter welchen Voraussetzungen aus der Kaufoption eine Pflicht wird. Demnach müsste Jackson in 40 Pflichtspielen in der Startelf stehen, damit die Klausel greift. Hoeneß äußerte sich dazu eindeutig: „Die wird er niemals erfüllen.“
Zuvor war viel über die genaue Ausgestaltung des Vertrags mit dem FC Chelsea spekuliert worden. Medienberichten zufolge hatte sich der deutsche Rekordmeister lange dagegen ausgesprochen, bindende Kaufverpflichtungen einzugehen. Nur Leihen mit unverbindlicher Option sollten noch erlaubt sein. Laut Hoeneß erfüllt der Deal mit Jackson formal diese Vorgabe – trotz der eingebauten Einsatzklausel.
Darüber hinaus bestätigte der 73-Jährige, dass Jackson und dessen Berater einen erheblichen Anteil an der Leihgebühr aus eigener Tasche bezahlt haben. Jackson und sein Agent haben demnach über drei Millionen Euro davon übernommen, verriet Hoeneß. So blieb für den FC Bayern letztlich eine Zahlung von 13,5 Millionen Euro übrig – deutlich weniger als die ursprünglich kolportierten 16,5 Millionen.
Bereits bei Bekanntgabe des Transfers war unklar, ob es sich um eine Kaufoption oder eine verpflichtende Klausel handelte. Erst nachträglich berichteten mehrere Quellen übereinstimmend, dass eine hohe Einsatzanzahl über die Zukunft des 24-jährigen Angreifers entscheidet. Auch wenn Jackson theoretisch auf mehreren Positionen einsetzbar ist, dürfte die Marke von 40 Pflichtspielen in der Praxis außer Reichweite bleiben.
Im Falle einer festen Verpflichtung würde der FC Bayern laut Berichten bis zu 65 Millionen Euro Ablöse nach London überweisen. Zusammen mit der Leihgebühr ergibt sich ein potenzielles Gesamtpaket von 81,5 Millionen Euro – Boni und Gehalt noch nicht eingerechnet. Zudem ist ein langfristiger Vertrag bis 2031 bereits vorbereitet. Chelsea hätte demnach auch Anspruch auf eine Weiterverkaufsbeteiligung.
Die finale Einigung war erst möglich geworden, nachdem Chelsea seinen Kader umstrukturiert hatte. Nach der Rückkehr von Leihspieler Marc Guiu erhielten die Bayern grünes Licht – trotz vorheriger Absage nach der Verletzung von Liam Delap.
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