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·28. August 2024

Bierwurf von Zwickau: Schiri Winter fordert 25.000 Euro Schadenersatz

Artikelbild:Bierwurf von Zwickau: Schiri Winter fordert 25.000 Euro Schadenersatz

16 Monate ist der Bierwurf auf Schiedsrichter Nicolas Winter, was am 23. April 2023 zum Abbruch der Partie zwischen dem FSV Zwickau und Rot-Weiss Essen geführt hatte, mittlerweile her. Strafrechtlich ist die Angelegenheit bereits seit längerer Zeit abgeschlossen, zivilrechtlich noch nicht. Denn Winter hat den Bierwerfer verklagt und fordert 25.000 Euro Schadenersatz.

"Ekelhaft und erniedrigend"

Am Dienstag ist es vor dem Landgericht Zwickau zu einer entsprechenden Verhandlung gekommen. Auch Winter war vor Ort. In seinen Ausführungen schilderte er laut der "Freien Presse", dass seine ganze Kleidung, nachdem er beim Gang in die Halbzeitpause einen vollen Becher Bier ins Gesicht geschüttet bekam, nass gewesen sei und nach Bier gestunken habe. Physische Verletzungen habe er zwar nicht erlitten, allerdings sei der Vorfall "ekelhaft und erniedrigend" gewesen.


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Der Bierwerfer – ein Unternehmer aus Zwickau, der vor einigen Jahren auch zum Vorstand des Klubs gehört hatte – entschuldigte sich vor Gericht für seine Tat: "Das kenne ich gar nicht von mir, das ist nicht zu entschuldigen." Gleichwohl schob er hinterher: "Wir können froh sein, dass das Spiel abgebrochen wurde. Ich weiß nicht, was sonst passiert wäre." Unmittelbar nach der Tat hatte der Bierwerfer keine Reue gezeigt.

Bierwerfer will nur 750 Euro zahlen

Weil Winter auch heute immer noch auf den Bierwurf angesprochen werde und das Geschehen zudem in hohem Maße medienwirksam gewesen war, fordert der Schiedsrichter Schadenersatz in Höhe von 25.000 Euro. Der Bierwerfer will allerdings nur 750 Euro zahlen. Nun muss das Gericht entscheiden, da sich beide Seiten bislang nicht auf einen Vergleich einigen konnten.

Richter Jörg Reneberg ließ nach Angaben der Zeitung aber bereits durchblicken, dass er die Summe von 25.000 Euro für übertrieben halte. Nach vergleichbaren Vorfällen in Stadien haben Gerichte einen Schadenersatz von 800 bis 1.000 Euro für angemessen erachtet. Reneberg könne sich einen Betrag von 1.000 bis 1500 Euro vorstellen. Verkündet werden soll die Entscheidung am 24. September.

Dreijähriges Stadionverbot

Bereits rechtskräftig ist eine Geldstrafe von 450 Euro wegen Beleidigung sowie ein dreijähriges Stadionverbot gegen den Bierwerfer. Der FSV wiederum musste 15.000 Euro an den DFB zahlen, zudem war die abgebrochene Partie mit 2:0 für Rot-Weiss Essen gewertet worden, was den Abstieg der Schwäne seinerzeit so gut wie besiegelt hatte.

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