FC Schalke 04 erhöht öffentliches Angebot der neuen Unternehmensanleihe auf bis zu 75 Millionen Euro | OneFootball

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FC Schalke 04

·11. November 2025

FC Schalke 04 erhöht öffentliches Angebot der neuen Unternehmensanleihe auf bis zu 75 Millionen Euro

Artikelbild:FC Schalke 04 erhöht öffentliches Angebot der neuen Unternehmensanleihe auf bis zu 75 Millionen Euro

Großes Interesse an der neuen Unternehmensanleihe des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 („FC Schalke 04“, „S04“, „Königsblau“): Aufgrund der sehr starken Nachfrage erhöht der Verein das öffentliche Angebot der Anleihe 2025/2030 (ISIN: DE000A460AT6 / WKN: A460AT) von bis zu 50 auf bis zu 75 Millionen Euro. Den entsprechenden Prospektnachtrag für die Erhöhung des Emissionsvolumens der Anleihe 2025/2030 billigte die Luxemburgische Finanzmarktaufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) am Dienstag (11.11.), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde notifiziert.

„Wir freuen uns über den hohen Zuspruch der vergangenen Tage. Unser erstes Ziel war die vollständige Ablösung der 2021/2026er Anleihe, darüber hinaus lag das Augenmerk auf einer zumindest teilweisen Refinanzierung der 2022/2027er“, erklärt Christina Rühl-Hamers, Mitglied des Vorstands und zuständig für Finanzen. „Mit Blick auf das bisher gezeichnete Volumen ist es realistisch, mehr als das ursprünglich im Wertpapierprospekt verankerte Volumen von bis zu 50 Millionen Euro zu erreichen. Dass wir also aller Voraussicht nach beide Ziele übertreffen können, bietet Schalke 04 eine starke strategische Option.“


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Die Erhöhung auf bis zu 75 Millionen Euro im öffentlichen Angebot ermöglicht dem Verein, abhängig vom finalen Zeichnungsvolumen, eine höhere Zuteilung sowie Umtauschquote für alle interessierten Anleger. Auch bei professionellen Anlegern übertrifft der Zuspruch deutlich die Erwartungen. Gemäß Prospekt können Anleihen außerhalb des Prospekts an sogenannte qualifizierte Anleger gerichtet werden – oder kurz institutionelle Investoren. Die Privatplatzierung ist nicht Teil des öffentlichen Angebots und kann das Emissionsvolumen zusätzlich erhöhen, über das öffentliche Angebot von 75 Millionen Euro hinaus. Das starke Interesse der professionellen Anleger unterstreicht das große Vertrauen und die hohe Glaubwürdigkeit, die Schalke 04 auf dem Weg der finanziellen Stabilisierung genießt.

Im Ergebnis bietet dieses Potenzial die Chance, die Finanzierungsstruktur an entscheidenden Stellen neu zu ordnen, „um damit unsere Handlungsfreiheit spürbar zu vergrößern und dabei unseren Kurs insgesamt noch konsequenter zu verfolgen“, wie Rühl-Hamers ausführt.

Die Verwendung der Mittel steht bereits fest und wurde im Wertpapierprospekt entsprechend niedergeschrieben. Die Mittel aus der Anleihe 2025/2030 werden eingesetzt zur:

  1. Refinanzierung der Anleihe 2021/2026 mit einem Restvolumen von 15,9 Mio. Euro,
  2. Refinanzierung der Anleihe 2022/2027 mit einem Restvolumen von 34,1 Mio. Euro,
  3. Tilgung weiterer, insbesondere vorrangig besicherter Finanzverbindlichkeiten – abhängig vom final erreichten Volumen nach dem Ende der Zeichnungsphase.

„Uns ist eine Botschaft ganz wichtig: Der konsequente Kurs, die finanziellen Belastungen durch Verbindlichkeiten langfristig zu reduzieren, wird selbstverständlich fortgesetzt. Dauerhaft steigt unsere Verschuldung durch die neue Anleihe nicht an. Es geht ausschließlich um die Tilgung bestehender Verbindlichkeiten. So gewinnen wir über einen längeren Zeitraum finanzielle Planungssicherheit und neue Handlungsfreiheit in unseren Entscheidungen“, erläutert Rühl-Hamers. Die Kosten, etwa durch Zinsen und Bürgschaftsgebühren, bewegen sich bei den bestehenden Finanzierungen, der neuen Unternehmensanleihe und in der Gesamtbetrachtung in etwa auf dem gleichen Niveau.

Die Zeichnung der Anleihe 2025/2030 ist noch bis zum 18. November 2025 über die Website des Vereins unter s04.de/anleihe2025 möglich. Die Anleihe ist mit einem festen jährlichen Zinssatz von 6,50 %, einer Laufzeit bis zum 26. November 2030 sowie einem Bundesliga-Bonus als einmalige Bonuszahlung in Höhe von 1,50 % beim Aufstieg der Königsblauen bis einschließlich der Saison 2029/2030 versehen. Die Emission erfolgt unter dem Motto „Zukunft zeichnen – für Schalker Chancen“.

Die Anleihe 2025/2030 wird zu einem Nennbetrag von je 1.000,00 Euro ausgegeben. Die Inhaber der Anleihen 2021/2026 und 2022/2027 erhalten ein freiwilliges Umtauschangebot, um von dem höheren Zinssatz der neuen Anleihe profitieren zu können. Der FC Schalke 04 weist darauf hin, dass bei einem Umtausch die Informationen durch das Depot-gebende Finanzinstitut per Post und/oder auf dem elektronischen Weg (E-Mail oder digitale Postfächer) erfolgen kann. Sollte dies bislang nicht geschehen sein, empfiehlt sich die aktive Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Institut. Der Wertpapierprospekt zur neuen Unternehmensanleihe 2025/2030 sowie der gebilligte Prospektnachtrag stehen zum Download unter s04.de/anleihe2025 zur Verfügung.

Die Königsblauen begeben mit der Anleihe 2025/2030 bereits die sechste Anleihe am Kapitalmarkt. Das öffentliche Angebot zur Neuzeichnung erfolgt in Deutschland, Luxemburg und Österreich und ist über die Website s04.de/anleihe2025 (bis 18.11.) sowie parallel über die Zeichnungsfunktionalität der Deutschen Börse (bis 20.11.) möglich – jeweils vorbehaltlich einer vorzeitigen Schließung. Anleger haben nach Veröffentlichung des Prospektnachtrags das Recht, ihre bereits ausgeführte Zeichnung bzw. Zustimmung zum Umtausch innerhalb von drei Arbeitstagen, in diesem Fall bis Freitag (14.11.), zu widerrufen.

Disclaimer:

Nicht zur direkten oder indirekten, ganz oder teilweisen, Herausgabe, Veröffentlichung oder Verbreitung in den oder in die Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Südafrika oder eine andere Rechtsordnung, in der Angebote oder Verkäufe unrechtmäßig wären, bestimmt. Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt kein Angebot von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. 

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Südafrika, Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe rechtswidrig wäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. 

Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die „EU-Prospektverordnung„) und der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 („EUWA„) im Vereinigten Königreich („UK„) als anwendbares Recht gültig ist (die „UK-Prospektverordnung„) und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren des FC Schalke 04 in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Australien, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung in irgendeiner Rechtsordnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die Anleihen sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act„) registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren des FC Schalke 04 in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung durchgeführt. 

 Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an „qualifizierte Anleger“ im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die „Order“) sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen. 

 Auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird ein Wertpapierprospekt erstellt und veröffentlicht werden. 

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung oder Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren oder einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung von Wertpapieren bzw. der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person konsultieren.

Im Überblick

  1. Erwartungen bei Unternehmensanleihe 2025/2030 bereits jetzt übertroffen: Überzeichnung der ursprünglich verankerten 50 Millionen Euro möglich  
  1. Öffentliches Angebot deshalb auf bis zu 75 Millionen Euro erhöht 
  1. Emissionsvolumen kann durch Privatplatzierungen von institutionellen Investoren darüber hinaus ansteigen 
  1. Kurzfristige Neuordnung der Finanzierungsstruktur möglich: Mittel werden zur Tilgung weiterer bestehender Verbindlichkeiten eingesetzt 
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