
liga3-online.de
·2. Oktober 2025
Nach Einspruch: DFB reduziert Sperre gegen Gjasula auf drei Spiele

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Für vier Spiele sollte Essens Klaus Gjasula nach seiner roten Karte aus dem Spiel gegen Waldhof Mannheim gesperrt werden – das hatte der DFB-Kontrollausschuss gefordert. RWE hatte jedoch Einspruch dagegen eingelegt und damit nun zumindest einen Teilerfolg erwirkt. So wurde die Sperre auf drei Partien reduziert. Hinzukommt allerdings eine Geldstrafe für den 35-Jährigen in Höhe von 1.000 Euro.
68 Minuten waren am Samstag gespielt, als Gjasula mit viel Dynamik in einen Zweikampf mit Mannheims Okpala gegangen war, diesen aber nicht am Fuß getroffen, sondern nur am Sprunggelenk touchiert hatte. Dennoch wertete Schiedsrichter Florian Lechner die Aktion als rohes Spiel und zeigte dem 35-Jährigen die rote Karte – eine Fehlentscheidung laut liga3-online.de-Experte Babak Rafati. Der Kontrollausschuss forderte zunächst eine Sperre von vier Partien – zwei Spiele für das Foulspiel sowie zwei Spiele dafür, dass er Lechner nach der Aussprache der roten Karte festgehalten hatte.
"Dabei griff er mit seiner linken Hand an den Bauch des Schiedsrichters und hielt ihn mit der anderen Hand am linken Arm fest", heißt es in der Urteilsbegründung. "Dies tat er über mehrere Sekunden, auch dann noch, als dieser versuchte, sich von dem Spieler zu lösen und wegzugehen. Gleichzeitig gebot der Schiedsrichter ihm energisch und deutlich 'Stopp', damit er ihn endlich loslasse." Derartiges Bedrängen des Schiedsrichters stelle ein absolutes "No-Go" dar.
Gegen der Strafmaß legte RWE Einspruch ein: "Es geht nicht, wenn Fehlentscheidungen nachträglich festgelegt werden. Dann müssen andere Strafen kommen", hatte RWE-Sportdirektor Christian Flüthmann am Mittwochabend im "MagentaSport"-Interview gesagt. "Wenn wir während des Spiels mit einer roten Karte bestraft werden, ist das okay, weil es keinen Videobeweis gibt, um die Entscheidung zu korrigieren. Wenn sich aber herausstellt, dass es keine Rote Karte ist, was passiert dann?"
Das Sportgericht lenkte nun zumindest teilweise ein und reduzierte die Sperre von vier auf drei Partien. Eine Partie aufgrund des Foulspiels, zwei Partien aufgrund des Bedrängen des Schiedsrichters. Eine (teilweise) Strafaussetzung zur Bewährung sei laut DFB nicht in Betracht gekommen, zumal es sich bei Gjasula nicht um einen Ersttäter handele. Durch die Sperre verpasst der 35-Jährige nach dem Spiel gegen Hoffenheim II noch die Partien gegen Aue und Köln. Pünktlich zum Derby gegen den MSV Duisburg am 26. Oktober ist der Mittelfeldspieler wieder spielberechtigt.
Hinzukommt eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro, weil Gjasula im anschließenden TV-Interview Strafen für Schiedsrichter gefordert hatte. Der DFB hatte die Aussagen "entschieden" zurückgewiesen und so verstanden, dass Gjasula dem Schiedsrichter "willkürliche und gar absichtliche Falschentscheidungen vorgeworfen" habe. Flüthmann hatte Gjasula aber ein Stück weit in Schutz genommen: "Nach so einem Spiel kann man gewisse Sätze aus der Emotionalität heraus nachvollziehen. Das würde er heute anders machen."