Zeichnung der Anleihe 2025/2030 über Schalke-Website startet | OneFootball

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FC Schalke 04

·31. Oktober 2025

Zeichnung der Anleihe 2025/2030 über Schalke-Website startet

Artikelbild:Zeichnung der Anleihe 2025/2030 über Schalke-Website startet

Die Zeichnungsphase im Rahmen des öffentlichen Angebots für die neue Unternehmensanleihe des FC Schalke 04 hat am Freitag, 31. Oktober, begonnen. Das bedeutet, dass die Anleihe 2025/2030 (ISIN: DE000A460AT6 / WKN: A460AT) ab sofort über die Website des Vereins gezeichnet werden kann.

Die Anleihe ist mit einem festen jährlichen Zinssatz von 6,50 %, einer Laufzeit bis zum 26. November 2030 sowie einem Bundesliga-Bonus als einmalige Bonuszahlung in Höhe von 1,50 % beim Aufstieg der Königsblauen bis einschließlich der Saison 2029/2030 eine sehr attraktive Anlagemöglichkeit für institutionelle Investoren und private Anleger. Die Emission unter dem Motto „Zukunft zeichnen – für Schalker Chancen“ stellt einen weiteren Baustein im erfolgreichen Stabilisierungskurs des Vereins dar und soll die wirtschaftliche sowie finanzielle Handlungsfähigkeit des S04 langfristig erweitern.


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Die Anleihe 2025/2030 wird zu einem Nennbetrag von je 1.000,00 Euro ausgegeben. Das Emissionsvolumen der Anleihe beträgt bis zu 50,0 Millionen Euro. Das gezeichnete Volumen soll im Wesentlichen zur vorzeitigen Refinanzierung der im Sommer 2026 fälligen Anleihe 2021/2026 verwendet werden. Auch die Anleger der Anleihe 2022/2027 erhalten bereits jetzt ein freiwilliges Umtauschangebot, um von dem höheren Zinssatz der neuen Anleihe profitieren zu können.

Die Königsblauen begeben mit der Anleihe 2025/2030 bereits die sechste Anleihe am Kapitalmarkt. Das öffentliche Angebot zur Neuzeichnung erfolgt in Deutschland, Luxemburg und Österreich und ist über die Website s04.de/anleihe2025 (31. Oktober bis 18. November) sowie parallel über die Zeichnungsfunktionalität der Deutschen Börse (31. Oktober bis 20. November) möglich – jeweils vorbehaltlich einer vorzeitigen Schließung. Die Zeichnungsstrecke auf der Website wird von der Firma valantic Transaction Solutions GmbH als technischer Dienstleister bereitgestellt. Die neben dem öffentlichen Angebot mögliche Privatplatzierung wird von der B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft als Sole Bookrunner begleitet.

Der Wertpapierprospekt zur neuen Unternehmensanleihe 2025/2030 steht zum Download unter s04.de/anleihe2025 zur Verfügung. Zur weiteren Erläuterung der Anleiheemission lädt der FC Schalke 04 alle interessierten Anleger herzlich zu einem Webcast am Mittwoch, 5. November, um 17 Uhr ein. Während des Webcasts haben Teilnehmende die Möglichkeit, Fragen an das Management zu stellen. Anmeldung unter: s04.de/anleihe2025

Disclaimer:

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Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Südafrika, Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe rechtswidrig wäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

 Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die „EU-Prospektverordnung„) und der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 („EUWA„) im Vereinigten Königreich („UK„) als anwendbares Recht gültig ist (die „UK-Prospektverordnung„) und sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren des FC Schalke 04 in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Australien, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung in irgendeiner Rechtsordnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die Anleihen sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act„) registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren des FC Schalke 04 in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an „qualifizierte Anleger“ im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die „Order“) sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

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Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung oder Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren oder einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung von Wertpapieren bzw. der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person konsultieren.

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