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·11 aprile 2026

Ausstiegsklausel für Bayern? Neue Infos zum Schlotterbeck-Deal

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Neue Details zum Vertrag von Nico Schlotterbeck sorgen für Klarheit: Es geht um eine angebliche Ausstiegsklausel für den FC Bayern.

Die Vertragsverlängerung von Nico Schlotterbeck bei Borussia Dortmund hatte zuletzt auch beim FC Bayern für Aufmerksamkeit gesorgt. Vor allem die enthaltene Ausstiegsklausel ließ Raum für Spekulationen über einen möglichen Wechsel in der Zukunft.


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Doch neue Informationen der BILD zeichnen nun ein klares Bild: Die Klausel gilt demnach ausdrücklich nicht für den FC Bayern – und das zu keinem Zeitpunkt während der gesamten Vertragslaufzeit.

Laut dem Bericht haben die Dortmunder Verantwortlichen gezielt darauf bestanden, den FCB von der Liste der berechtigten Klubs auszuschließen. Die Ausstiegsklausel soll nur für eine ausgewählte Gruppe internationaler Topvereine greifen.

Mit dieser Entscheidung wollten die BVB-Bosse offenbar verhindern, dass ein direkter Konkurrent aus der Bundesliga von der vertraglichen Regelung profitieren kann.

Schlotterbeck galt lange als Kandidat beim FC Bayern

Damit werden frühere Berichte relativiert, wonach der FC Bayern grundsätzlich Zugriff auf die Klausel hätte. Diese Option besteht nach aktuellem Stand nicht.

Unabhängig davon hatten sich die Münchner in der Vergangenheit tatsächlich mit Schlotterbeck beschäftigt, insbesondere in Phasen, in denen die Zukunft von Dayot Upamecano unklar war.

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Foto: IMAGO

Durch die Verlängerung von Upamecano und die aktuelle Kaderstruktur ist ein Transfer des Nationalspielers derzeit ohnehin kein akutes Thema beim FC Bayern.

Die neuen Vertragsdetails machen nun zusätzlich deutlich: Selbst perspektivisch wäre ein Wechsel zum deutschen Rekordmeister deutlich komplizierter als zunächst angenommen.

Fest steht: Die Tür für einen direkten Schlotterbeck-Transfer zum FC Bayern ist durch die Klausel vorerst geschlossen.

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