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·20 maggio 2026

DFB-Urteil zu Dresden gegen Hertha: Pyrotechnik gilt jetzt als Waffe

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Nach den Ausschreitungen verhängt der DFB 152.000 Euro Strafe gegen Hertha, 91.200 Euro gegen Dynamo und einen Teilausschluss. Dresden kündigt Einspruch an.

Sechs Wochen nach den Ausschreitungen rund um das Zweitligaspiel zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC hat der DFB geliefert, was nach diesem Karsamstag auch geliefert werden musste: ein Urteil, das sich nicht hinter Standardstrafen versteckt. 91.200 Euro für Dresden, 152.000 Euro für Hertha, dazu ein Teilausschluss aller 9000 Heim-Stehplätze im Rudolf-Harbig-Stadion für zwei Heimspiele, eines davon zur Bewährung bis Ende Juni 2027. Wer die Bilder von damals in Erinnerung hatte, der wusste, dass es um eine Geldfrage längst nicht mehr gehen konnte.


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Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, hat den Satz gesagt, der diesen Fall vom üblichen Pyro-Streit trennt: Er könne sich an kaum einen Fall erinnern, bei dem Pyrotechnik in einem solchen Ausmaß als Waffe gegen Menschen eingesetzt worden sei. „Das ist nicht tolerierbar, dafür kann es keine Entschuldigung, keine Ausrede und auch keine Nachsicht geben." Wer Raketen auf Menschen abschießt, betreibt keine Stimmungsmache. Das ist Körperverletzung mit Choreografie.

Mindestens 17 Verletzte, überwundene Absperrungen, Auseinandersetzungen im Innenraum: Wenn man die Aufzählung ernst nimmt, ist die eigentliche Überraschung, dass am Ende „nur" diese Strafen stehen. Der DFB hat sich bewusst vom Tarif gelöst, weil der Fall vom Tarif abweicht. Das ist nachvollziehbar. Es ist auch notwendig, weil sonst jede künftige Eskalation mit dem Hinweis auf bisherige Urteile relativiert würde.

Trotzdem bleibt der unbequeme Teil dieser Entscheidung, und Dynamo-Geschäftsführer Stephan Zimmermann hat ihn benannt: Wer alle 9000 Stehplätze sperrt, trifft auch die 8990 Zuschauer, die keine Rakete in der Hand hatten. Zimmermann verweist darauf, dass das Urteil bislang nur auf einer Einzelrichter-Entscheidung im schriftlichen Verfahren beruht, und kündigt Einspruch an, um vor dem vollbesetzten Sportgericht mündlich verhandeln zu können. Gerade beim Teilausschluss als Kollektivstrafe, sagt er, gebe es das dringende Bedürfnis, Argumentationen und Präventivmaßnahmen persönlich zu präsentieren. Das ist juristisch sein gutes Recht, und sportpolitisch ist es die alte, ungelöste Frage des deutschen Fußballs.

Denn die Kollektivstrafe ist zugleich das stumpfste und leider das einzig wirksame Instrument, das der DFB derzeit in der Hand hält. Stumpf, weil sie pauschal trifft. Wirksam, weil sie das Umfeld erreicht, in dem Täter sich bewegen, organisieren und decken lassen. Wer nur Einzelne sanktionieren will, braucht Identifizierung, Kameras, Personalisierung – also genau jene Instrumente, die in der Fanszene seit Jahren als Bedrohung der Stehplatzkultur bekämpft werden. Man kann nicht beides haben: keine Überwachung und keine Mithaftung.

Bemerkenswert ist deshalb der zweite, leise Teil des Urteils. Für die nächsten beiden direkten Duelle dürfen beide Vereine nur die Hälfte des Gästekontingents ausgeben, und diese Tickets müssen personalisiert sein. Hier zielt der DFB nicht mehr auf Symbolik, sondern auf Logistik. Dynamo selbst hat bereits im April infrastrukturelle Veränderungen angekündigt, bauliche Anpassungen, ein überarbeitetes Sicherheitskonzept. Das sind die Schritte, an denen sich am Ende messen lassen muss, ob der Karsamstag der Tiefpunkt war – oder bloß eine Station.

Der Einspruch wird kommen, das vollbesetzte Sportgericht wird sich erklären müssen, und die Debatte über Kollektivstrafen wird weitergehen. Sie sollte es auch. Nur eines sollte sie nicht überdecken: dass am Anfang dieses Verfahrens 17 verletzte Menschen stehen.

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