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·12. August 2026
Bundeskartellamt hält 50+1-Regel für zulässig – 1. FC Köln begrüßt die Entscheidung

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Simon Hense
12 August, 2026
Am Mittwochmorgen hat das Bundeskartellamt erklärt, dass es in seiner finalen Einschätzung die 50+1-Regel im deutschen Fußball für zulässig hält. Die Entscheidung ist auch im Sinne des 1. FC Köln.
Die FC-Vizepräsidenten Jörg Alvermann und Ulf Sobek
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Es ist zwar eine sehr bürokratische Formulierung, aber nichtsdestotrotz eine, die viele deutsche Fußballfans erfreuen dürfte. „Das Amt hat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht endgültig keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel“, erklärte das Bundeskartellamt am Mittwoch seine finale Entscheidung über die 50+1-Regel in einer Pressemitteilung. Und weiter: „Die Regel beschränkt zwar den wirtschaftlichen Wettbewerb um Investitionen im Profifußball. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist aber geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.“ Die 50+1-Regel soll im deutschen Fußball grundlegend sicherstellen, dass die Vereinsseite und damit im Endeffekt die Mitglieder mehrheitlich über die Geschicke eines Profifußballklubs entscheiden können, auch wenn dieser den Lizenzspielbetrieb in eine externe Rechtsform ausgegliedert hat. Die Entscheidung des Amts sorgt nun auch am Geißbockheim für Zufriedenheit.
„Wir freuen uns, dass das Bundeskartellamt nun auch in seiner finalen Bewertung die 50+1-Regel für zulässig erklärt“, sagte FC-Vizepräsident Jörg Alvermann in einer Pressemitteilung des Vereins zu der Einschätzung der Behörden. Und weiter: „Für einen fairen sportlichen Wettbewerb muss hierbei gelten: Gleiches Recht für alle. Das Bundeskartellamt bestätigt unsere Forderung, dass die Regel ausnahmslos für alle gelten muss und nicht umgangen werden darf. Jetzt sind die Clubs gefordert, Farbe zu bekennen und gemeinsam Lösungen zu finden, um 50+1 wirksam und rechtssicher anzuwenden – ohne Ausnahmen. Der 1. FC Köln wird auch weiterhin für die 50+1-Regel als eine der Grundfesten des deutschen Fußballs einstehen.“ Damit sprach Alvermann nämlich eine Bedingung des Bundeskartellamts an. Die Regel muss konsequent und ohne Unterschiede angewendet werden.
Damit gemeint sein dürfte unter anderem RB Leipzig. Denn der e. V. des Vereins besteht nur aus einer Handvoll auserlesener Mitglieder besteht. Diese sind alle mit dem geldgebenden Red-Bull-Konzern verbunden. „Die Ermittlungen haben ergeben, dass die DFL in ihrer Lizenzierungspraxis nicht ausreichend darauf achtet, dass durchgängig alle Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga ihren Fans die Möglichkeit bieten, als stimmberechtigtes ordentliches Neumitglied aufgenommen zu werden.“ Diese Kritik des Amtes dürfte sich daher auf die Leipziger beziehen. Außerdem im Fokus steht Hannover 96, da Geschäftsführer Martin Kind mutmaßlich Abstimmungs-Anweisungen des Stammvereins im Zuge des am Ende verworfenen Partnerprozesses der Liga ignoriert haben soll, als Ende 2024 eine milliardenschwere Beteiligung eines Private-Equity-Investors zur Debatte stand.
Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt weißt außerdem auf die bisherigen Ausnahmen Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg, deren Profifußballgesellschaften sich mehrheitlich oder vollständig in den Händen der Bayer AG und der Volkswagen AG befinden, hin. „Drittens sehen wir bei der vorgesehenen Neuregelung des Bestandsschutzes für die bisherigen Förderklubs Nachbesserungsbedarf.“ An dieser Stelle setzt auch der 1. FC Köln an. Er appelliert in seiner Pressemitteilung an alle Clubs, die gegebenen Hausaufgaben zu erledigen und Lösungen zu finden.
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