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·19. September 2025
Geldstrafe vom DFB-Sportgericht: Dynamo legt wohl Einspruch ein

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·19. September 2025
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden zu einer Geldstrafe in Höhe von 113.450 Euro verurteilt. Der Verein wird laut "Bild" noch Einspruch einlegen.
Das Drittliga-Spiel zwischen Hansa Rostock und Dynamo Dresden wurde von unschönen Szenen auf den Rängen begleitet. Die Anhänger beider Vereine zündeten massiv Pyrotechnik, beschossen sich sogar gegenseitig. In Summe führte das zu einer Geldstrafe in Höhe von 113.450 Euro für die SGD, die vom DFB-Sportgericht verhängt wurde. Doch nach "Bild"-Informationen wird der Verein diesem Urteil nicht zustimmen. Stattdessen sollen sich dem Bericht zufolge schon die SGD-Anwälte mit dem Thema befassen.
Ein Grund für diese Reaktion dürfte sein, dass die SGD ihre Strafe nicht in Verhältnismäßigkeit zum Rostocker Urteil sehen. Die Kogge muss 135.000 Euro zahlen, obwohl die Ostseestädter als Veranstalter in puncto Sicherheitskonzept versagten. Im Urteilsspruch vom DFB heißt es sogar, dass eine Mehrzahl der pyrotechnischen Geschosse von Hansa-Anhängern kam. Dresden wurde im Gegenzug ein Überfall auf einen Versorgungsstand und das Befeuern mit Signalmunition auf denselbigen zur Last gelegt. Außerdem wurden zwei Sicherheitsscheiben zum Pufferblock von Dynamo-Anhängern zerstört, dazu mehrere Polizisten verletzt. Ein Verhandlungstermin für den SGD-Einspruch wird folgen.
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