Keine Klage gegen die City Group – Wechselfreigabe für Moussa Sylla besteht weiter | OneFootball

Keine Klage gegen die City Group – Wechselfreigabe für Moussa Sylla besteht weiter | OneFootball

In partnership with

Yahoo sports
Icon: SchalkeTOTAL

SchalkeTOTAL

·18. Februar 2026

Keine Klage gegen die City Group – Wechselfreigabe für Moussa Sylla besteht weiter

Artikelbild:Keine Klage gegen die City Group – Wechselfreigabe für Moussa Sylla besteht weiter

Zwei Kurzeinsätze verzeichnet Moussa Sylla seit seinem geplatzten Wechsel zum New York City FC im Trikot des FC Schalke 04, konnte aber weder beim 2:2 gegen Dynamo Dresden noch beim 2:1-Sieg bei Holstein Kiel entscheidende Akzente setzen. Im Laufe der Rückrunde soll der malische Nationalstürmer aber möglichst noch wichtig werden für die Königsblauen, bevor dann im Sommer erneut ein Abschied aus Gelsenkirchen auf die Agenda rücken könnte.

Nach Informationen der SPORT BILD gilt eine schon vor längerem zwischen S04 und Sylla getroffene Vereinbarung weiterhin. Der 26 Jahre alte Angreifer darf auch im Sommer den Verein verlassen, wenn ein anderer Klub zur Zahlung einer Ablöse in Höhe von sechs Millionen Euro zuzüglich Boni bereit ist.


OneFootball Videos


Dass sich Schalke diesbezüglich nicht auf Kompromisse einlassen will und wird, haben die vergangenen Transferperioden gezeigt. Schon bevor der New York City FC Sylla nach eigentlich bereits vorhandener Einigung wegen angeblicher Probleme beim Medizincheck plötzlich nicht mehr fest verpflichten, sondern nur noch leihen wollte, hatte S04 auch im letzten Sommer einen Transfer nicht abgenickt, weil die eigenen Vorstellungen nicht erfüllt waren. Mit D.C. United hatte ein anderer MLS-Klub zwar laut SPORT BILD nur 200.000 Euro weniger geboten als von Schalke gefordert, doch da zudem die Vorschläge bezüglich der Bonuszahlungen nicht passten, lehnte S04 einen Verkauf letztlich ab.

Rechtliche Schritte ohne Erfolgsaussicht

Weil Sylla noch einen Vertrag bis 2028 besitzt, hat Schalke auch nach dieser Saison weiterhin eine gute Verhandlungsposition, die freilich darunter leiden könnte, wenn der Angreifer in der Rückrunde keine große Rolle spielen und vor allem keine Tore erzielen sollte.

Artikelbild:Keine Klage gegen die City Group – Wechselfreigabe für Moussa Sylla besteht weiter

Foto: IMAGO

Abstand genommen hat Schalke derweil davon, die im Zuge des geplatzten Transfers zunächst in Erwägung gezogenen rechtlichen Schritte gegen die City Group einzuleiten. Laut SPORT BILD ist es aber die einhellige Meinung der Juristen, dass bei einer Klage gegen einen Medizincheck, der eine subjektive Ansicht darstellt, keine Erfolgsaussichten bestehen würden.

Artikelbild:Keine Klage gegen die City Group – Wechselfreigabe für Moussa Sylla besteht weiter
Impressum des Publishers ansehen