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·25. September 2025

Urteil im Streit mit Fredi Bobic: Hertha muss Mega-Abfindung zahlen

Artikelbild:Urteil im Streit mit Fredi Bobic: Hertha muss Mega-Abfindung zahlen

Seit April arbeitet Fredi Bobic als Sportchef von Legia Warschau in Polen. Die erste Aufgabe für den deutschen Ex-Nationalspieler seit seiner Entlassung bei Hertha BSC als Geschäftsführer Sport Ende Januar 2023.

Mit der Alten Dame liegt der 53-Jährige seither im Rechtsstreit. Es geht um die Abfindung für Bobic. Am heutigen Donnerstag wurde im Saal 2601 des Berliner Landgerichts II ein Urteil verkündet. Richter Dr. Tobias Oelsner sprach im Urkundenverfahren das Urteil unter Vorbehalt aus:Die Hertha muss 3,354 Millonen Euro an Bobic zahlen. 594.000 Euro davon als Vergütung für drei Monatsgehälter, 2,76 Millionen Euro als Abfindung bis Vertragsende am 30. Juni 2024. Dazu kommen Zinsen in Höhe von knapp 800.000 Euro. Insgesamt soll Bobic von der Hertha demnach über vier Millionen Euro erhalten!


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Die Hertha hat noch die Möglichkeit eines Nachverfahrens. Bobic werde laut Bild "mit dem vorläufigen Vollstreckungstitel die Zwangsvollstreckung beantragen, Hertha muss dann die genannte Summe sofort bei Gericht hinterlegen".

Bobic musste unter Eid aussagen

Bobic selbst gab sich nach dem Urteil erleichtert: "Ich bin sehr glücklich, darüber, dass jetzt klares Recht gesprochen ist. Ich wünsche mir, dass es jetzt vorbei ist. Aber es obliegt an der Hertha, ob es vorbei ist. Wie schon seit zweieinhalb Jahren. Es hätte schon viel früher vorbei sein können – mit dem gleichen Ergebnis." Die Hertha hatte vom Ex-Sportchef eine Aussage unter Eid verlangt.

Zudem hatte die Hertha versucht, das Gehalt von Bobic durch den Abstieg in die 2. Bundesliga nachträglich noch zu drücken. Das Gericht entschied jedoch, dass die dafür zuständige Klausel im Arbeitsvertrag von Bobic bei der Alten Dame nicht klar genug formuliert war. Auch in dem Punkt, dass Bobic Vereinsinterna weitergegeben haben soll, gab das Gericht der Hertha nicht Recht - wie überhaupt in allen Anklagepunkten. Angesichts dessen wäre es skurril, wenn der Zweitligist ein weiteres Nachverfahren aufrollen würde. Die Erfolgsaussichten sind durch die Urteilssprechung des Gerichts verschwindend gering.

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